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Brüssel – Das umstrittene Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und China steht wohl vor dem Aus, nachdem im März China Sanktionen gegen führende Politiker und Organisationen in der EU verhängt hatte. Diese hatten Kritik an China, Genozid und schweren Menschenrechtsverletzungen ausgeübt. Zu Beginn des Wirtschaftsgipfels der G7 in London sagte der deutsche Bundesaußenminister Heiko Maas am Montag „Wirtschaftsinteressen gibt es überall, aber Fragen der Menschenrechte und der Freiheitsrechte müssen größeren Raum bekommen, wenn es um China geht“. Die Antwort der chinesischen Staatspropaganda folgte prompt, „die EU sollte nicht zulassen, dass das Abkommen Lügen und Vorurteilen zum Opfer fällt.“ Trotz vieler Beweise, bestreitet die chinesische Staatsführung die Menschenrechtsverletzungen und spricht bei den Lagern, in denen bis zu 1 Million Muslime gefangen gehalten werden, von Berufsausbildungszentren.

Hintergrund

Noch im Dezember letzten Jahres hatten sich die EU-Kommission, sowie China nach sieben Jahre langer Verhandlungen, auf eine Grundsatzeinigung zum Investitionsabkommen verständigt. Damals noch sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen, dass das Abkommen ein „wichtiger Meilenstein in unseren Beziehungen zu China und für unsere wertebasierte Handelsagenda“ sei. Bundeskanzlerin Merkel, die sich maßgeblich für das Projekt einsetzte, verkündete damals: „Diese Tatsache, dass uns sehr Grundsätzliches trennt, sollte aber kein Argument gegen Zusammenarbeit sein.“

Auf viel Kritik stieß die Entscheidung, die nach der US-Wahl und vor der Amtseinführung von US-Präsident Biden stattfand. „Wir sorgen uns zu sehr um unsere Arbeiter, um unsere Menschen, um unsere Produktionen, um unser geistiges Eigentum„, sagte der damalige US-Außenminister Mike Pompeo. Der EU-Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer, der unter anderem auf der China-Sanktionsliste steht, weil er sich für Menschenrechte in China und gegen den Genozid an den Uiguren aussprach, kommentierte: „Die Bestimmungen zu sozialer Unternehmensverantwortung folgen dem Prinzip Hoffnung“ und „die Bestimmungen zum Arbeitsschutz sind inakzeptabel schwach“.

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